Anmeldungen werden spätestens nach 3 Tagen bestätigt. Falls du keine Bestätigung von uns erhältst, bitten wir dich, uns telefonisch zu kontaktieren (Susi Meier, 079 479 36 14).
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hundeschule Pinu’u Dog und den Kunden der Hundeschule Pinu’u Dog. Sie sind verbindlich ab der ersten Terminvereinbarung. Es
gelten nur die Bedingungen der Hundeschule Pinu’u Dog, nicht die des Kunden.
Hundeschule Pinu’u Dog erbringt Dienstleistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Hundeschule Pinu’u Dog
gelten diese Bestimmungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn mit der Hundeschule Pinu’u Dog schriftlich vereinbart.
Alle Hunde müssen gesund sein. Es liegt in der Verantwortung der HundeführerInnen, mit kranken Hunden nicht an Kursen teilzunehmen. Die Hundeschule Pinu’u Dog ist vor dem Kurs respektive vor der
Lektion zu informieren. Die Hundeschule Pinu’u Dog entscheidet, ob ein kranker Hund teilnehmen kann oder nicht.
Kursprogramm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Veranstaltungen wie Seminare, Kurse, Einzeltrainings für Hund und Halter. Es besteht die Möglichkeit,
sich vor der Anmeldung über Inhalte, Abläufe und Kosten kostenlos beraten zu lassen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle auf der Homepage angegebenen Preise sind rein netto und dienen der unverbindlichen Information.
Das Kursgeld ist (sofern nicht anders vereinbart) am ersten Kurstag in bar oder per TWINT zu entrichten. Einzellektionen werden bar oder per TWINT nach absolvierter Stunde bezahlt. Abos und
Gruppenkurse können ebenfalls bar oder per TWINT beglichen werden.
Für Seminare erhalten die TeilnehmerInnen jeweils rechtzeitig eine ausführliche Information mit allen
Zahlungsdétails. Nach Erhalt dieser Informationsmails ist der Kurs sofort oder bis zur Angabe einer Zahlungsfrist zu bezahlen. Hundeschule Pinu’u Dog behält sich das Recht vor, bei
wiederholten Nichteinhaltens der Zahlungsfristen das Geschäftsverhältnis fristlos aufzulösen.
Im Verhinderungsfall müssen Trainingslektionen mindestens 24 Stunden im Voraus annulliert werden, ausser es liegt ein Notfall vor. Notfälle sind: plötzliche Erkrankung, Unfall oder
Todesfall (geltend für Mensch und Tier). Andernfalls werden sie mit den vollen Kurskosten in Rechnung gestellt. Hundeschule Pinu’u Dog kann Stunden und Kurse verschieben, annullieren oder den
Kursort ändern, wobei die TeilnehmerInnen rechtzeitig informiert werden.
Zahlungsmodalitäten
Gruppen- und Basiskurse: das Kursgeld ist bei der ersten Lektion für sämtliche Lektionen bar oder per TWINT zu bezahlen. Nicht bezogene Lektionen werden nicht rückvergütet und
verfallen.
Einzellektionen; sind am Ende der Trainingsstunde zu begleichen. Wird eine Einzellektion weniger als 24 Stunden zum Voraus abgesagt, ist das Kursgeld für die Einzellektion geschuldet und muss bezahlt werden.
Seminare/Workshop müssen gemäss den Informationen an die TeilnehmerInnen bezahlt werden. Es ist das ganze Kursgeld geschuldet, auch wenn die Teilnahme nur an einzelnen Tagen erfolgt. Ausnahmen können mit der Hundeschule Pinu’u Dog abgesprochen werden. Kurzfristige Annullationen berechtigen nicht zu einer Rückerstattung des Kursgeldes, es kann aber eine Ersatzperson gesucht werden, welche am Kurs teilnimmt.
Die Hundeschule Pinu'u Dog hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches während den Kursen, Ausbildungen oder Trainingsstunden gemacht wird, kostenlos für Werbezwecke (Homepage, Social Media usw.) im Zusammenhang mit der Hundeschule zu verwenden.
Wenn du das nicht möchtest, darfst du uns das gerne mitteilen. Wir werden das selbstverständlich akzeptieren.
Haftung, Haftungsbegrenzung
Hundeschule Pinu’u Dog schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden (Unfälle jeglicher Art, sowie durch das Tier verursachte Unfälle, Lärmbelästigungen durch das Tier, Weglaufen/-rennen,
Unfälle, die dem Tier zustossen, Schäden in Hotelzimmern usw.) aus. Die HundeführerInnen sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung für sich und ihre Hunde verantwortlich und müssen
demzufolge unfall- und haftpflichtversichert sein. Ein Nachweis dieser Versicherung kann verlangt werden. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann Hundeschule Pinu’u Dog nicht haftbar
gemacht werden.
Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen mit Hundeschule Pinu’u Dog ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Untervaz, Graubünden.